Rat für sorbische Angelegenheiten - Sorbische Vertretung in den Landtagen von Sachsen und Brandenburg

Der Rat für sorbische Angelegenheiten des Freistaates Sachsen vertritt die in Sachsen lebenden Sorben. Die im Sächsischen Sorbengesetz verankerten Rechte werden von diesem Gremium vertreten, dem insgesamt fünf Sorben angehören. Im Jahr 1999 wurde das Gesetz beschlossen, das zum Ausdruck bringen soll, dass die Erhaltung des „sorbisch-deutschen Charakters der Lausitz“ und die Stärkung der Identität des sorbischen Volkes „im Interesse des Freistaates Sachsen liegen“.
Der Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten des Landes Brandenburg hat gemäß § 5 des Sorben/Wenden-Gesetzes die Aufgabe, im Landtag die Interessen der Sorben zu wahren. Zu seinen Aufgaben und Rechten zählt die Mitwirkung an allen Entscheidungen, die die nationale Identität und das Siedlungsgebiet der Sorben betreffen.
Der Rat für sorbische Angelegenheiten in Sachsen und Brandenburg zeigt sich aber nicht nur verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch für die Entwicklung kreativer Ideen und die Organisation zahlreicher Veranstaltungen, die die sorbische Sprache und Kultur bewahren und fördern sollen.

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