Unterwerfung oder Bündnis - unter der Lehenspflicht des ostfränkischen Reiches
(bis 1003)
Die Sorben in Lausitz und Sachsen-Thüringen unter der Lehenspflicht
Markgraf Gero starb 965, seine große Mark wurde in mehrere kleinere Markgrafschaften unterteilt. Von der Nordmark und der Mark Lausitz über die Mark Meißen bis zur Mark Zeitz und Merseburg wurden Herrschaftsbezirke errichtet und an Adelige zu Lehen gegeben. Über diese so genannten Burgwarde herrschte kein sorbischer Dux mehr, die kriegsdezimierte slawische Führungsschicht war durchgehend durch deutsche Markgrafen verdrängt worden. Der Aufstieg in den Ritterstand war für Slawen in den Lausitzen oder der Mark Meißen fast unmöglich, allerdings gab es Župane, slawische Richter, die ihre Entscheidungen nach sorbischem Gewohnheitsrecht trafen. Der sorbische Bauer war, wie schon früher unter seinem Stammesfürsten, weiter ein Leibeigener ohne Besitzrecht an dem Land, das er bewirtschaftete. Außerdem musste er einen Drittel des Ertrages an den Lehnsherren und den Zehnten an die Kirche abgeben. Er leistete weiters zusätzliche Dienste für den Burgherren und lebte mehr schlecht als recht unter dem slawischen Gewohnheitsrecht. Dieses stellte ihn bedeutend schlechter als einen, unter sächsischem Recht stehenden, deutschen Bauern.
Die Slawen in Brandenburg schließen ein Bündnis
Nachdem die slawische Verbände im Osten der Elbe nach dem großen Aufstand für kurze Zeit wieder hinter den Fluss zurückdrängt worden waren, sahen sich die Reichsfürsten ab 985 zu mehreren Feldzügen zur Unterwerfung dieses Gebietes gezwungen. Die Liutizen und die Abodriten wehrten sich weiterhin mit allen Mitteln gegen die Eingliederung in das ostfränkische Reich und alle Kriegszüge unter Kaiser Otto III. erwiesen sich als erfolglos. Im Jahr 1002 verstarb der Monarch und sein Nachfolger, König Heinrich II., entschloss sich zu einem politischen Kurswechsel. Die deutsche Besiedlung wurde jenseits der Elbe fast völlig gestoppt, die dort ansässigen Bischöfe verließen ihre Bistümer und blieben als Titularbischöfe am königlichen Hof. Durch dieses Bündnis im Jahre 1003 konnten die Liutizen ihre die slawisch-heidnische Herrschaft beinahe bis das 12. Jahrhundert beibehalten.